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Historischer Degenfund in der Leutra

Hintergrund aus dem Stadtmuseum: Was das Thüringer Denkmal Schutzgesetz im Fall von Bodenfunden vorsieht.

versinterter Degen, Fund aus der Leutra (Saalemündung), Stadtmuseum Jena ©Stadtmuseum Jena, U. Ellguth-Malakhov

Bereits am 30. Juli 2021 berichtete die Thüringische Landeszeitung, wie es Ende Juli zu einem besonderen Fund an der Leutra-Mündung in Jena kam. Jack F. und sein Freund Constantin K. fanden bei einer Erkundungstour einen Degen im Bachbett. Der Fund lag nah an der Oberfläche und stach vor allem durch seine ungewöhnliche Form aus der Umgebung heraus. Aus Neugier legten die beiden Finder das Objekt frei. Doch wie verhält man sich eigentlich richtig, wenn man einen historischen Gegenstand im Bachbett, im eigenen Garten oder auf dem freien Feld findet?

versinterter Degen, Fund aus der Leutra (Saalemündung), Stadtmuseum Jena (Detail Klinge) ©Stadtmuseum Jena, U. Ellguth-Malakhov

Spezielle Funde, wie der Degen aus der Leutra, zählen zu den sogenannten Bodendenkmälern. Daher fallen sie unter das Thüringer Denkmal Schutzgesetz (ThürDSchG).

Unter §16 – Zufallsfunde (1); steht geschrieben „Wer Bodendenkmale entdeckt oder findet, hat dies unverzüglich der zuständigen Denkmalfachbehörde anzuzeigen. Die Anzeige kann auch gegenüber der Gemeinde oder der unteren Denkmalschutzbehörde erfolgen; diese leiten die Anzeige unverzüglich der Denkmalfachbehörde zu. “. Bei einem Fund, der sich ohne Weiteres aus dem Boden entnehmen lässt, ist es angezeigt, die Denkmalfachbehörden, das Thüringische Landesamt für Denkmalpflege in Erfurt oder das Thüringische Landesamt für Archäologie und Museum für Ur- und Frühgeschichte in Weimar zu benachrichtigen. Eine Abgabe wäre jedoch ebenso in einem städtischen Museum möglich, da es sich hier um eine öffentliche Kultureinrichtung handelt. Verknüpfend ist jedoch die Meldung bei den Landesfachbehörden unverzichtbar.  Bei diesem Schritt kann jedes der über 200 Thüringer Museen fachkundig unterstützen. Fortführend ist im §17 – Schatzregal beschrieben, dass die Gegenstände die solange im Boden verborgen waren, dass der ursprüngliche Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, mithin Eigentum des Landes Thüringen werden. 

versinterter Degen, Fund aus der Leutra (Saalemündung), Stadtmuseum Jena (Detail Klinge) ©Stadtmuseum Jena, U. Ellguth-Malakhov

Daher ist zu festzuhalten, dass Jack, Constantin und ihre Eltern sich völlig richtig verhielten. Mit Hilfe der Eltern meldeten sie den Fund beim Stadtmuseum Jena. Hier wurde eine Anzeige beim zuständigen Amt gemacht. Heute hat der versinterte Degen einen trockenen Platz im Museumsdepot gefunden, und die Geschichte des kuriosen Fundes wurde in der Archivdatenbank für die Nachwelt festgehalten.

Weitere Informationen zu sogenannten Bodenfunden können im ThürDSchG §§16-21 nachgelesen werden. Ein letzter Hinweis: Falls ein Fund fest im Boden verankert ist, sollte dieser unbedingt im Boden belassen und die zuständigen Behörden unverzüglich kontaktiert werden. Dies hat den Hintergrund, dass auch weitere Befunde oder ein größerer Befundkontext vorhanden sein könnten. Wenn ein Fund geborgen wird, ist es außerdem ratsam so genau wie möglich die Fundstelle zu benennen und die Fundsituation gegebenenfalls fotografisch zu dokumentieren.

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